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WAHLARZT

Was ist ein Wahlarzt?

Als Wahlarzt habe ich keinen direkten Vertrag mit den Krankenkassen und kann daher nicht direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen.

Das bedeutet aber auch, dass ich an keine Limitationen durch die Krankenkassen gebunden bin, was für Sie ein entscheidender Vorteil sein kann.

Warum zum Wahlarzt?

ZEIT - ist wahrscheinlich der häufigste Grund, warum Menschen einen Wahlarzt aufsuchen. Nicht an die Zeit- oder Tarifvorgaben von Krankenkassen gebunden zu sein bedeutet, Ihnen den Raum für Ihre Anliegen geben zu können, den Sie benötigen - und sei es nur für ein ausführliches persönliches Gespräch mit dem Arzt Ihres Vertrauens.

 

INDIVIDUELLE BETREUUNG - ein Wahlarzt kann aufgrund des geringeren Patientenaufkommens im Vergleich zu Kassenärzten viel individueller auf seine Patienten eingehen - sei es in der Diagnostik, der Therapieberatung, der Organisation eines Krankenhausaufenthaltes etc.

 

RASCHE TERMINVERGABE - zunehmend mehr Patienten möchten keine wochenlangen Wartezeiten auf einen regulären Termin beim Kassenarzt mehr in Kauf nehmen. Bei einem Wahlarzt erhält man meist eine Terminzusage innerhalb von Tagen bis einer Woche.

Kosten

Der Wahlarzt stellt nach der Ordination eine detaillierte Honorarnote aus und verrechnet so direkt mit seinen Patienten. Sie haben jedoch ein Recht auf Kostenrückerstattung durch Ihre Krankenkasse.

 

Nach Einreichung der Honorarnote mit Zahlungsbestätigung (entsprechendes Formular erhalten Sie nach jedem Besuch in unserer Ordination) können Sie mit einer Rückerstattung von ca. 80% der Kosten rechnen, die ein Arzt mit Kassenvertrag für die gleiche Leistung erhalten würde. Daher bekommen Sie im Regelfall nicht ganz 80% des von Ihnen bezahlten Honorars, sondern etwas weniger zurück. Wir beraten Sie dazu gerne.

 

Kein Kostenersatz wird geleistet, falls Sie im gleichen Abrechnungszeitraum (meist Quartal) auch einen Kassenvertragsarzt desselben Fachgebietes aufgesucht haben.

 

Falls Sie eine private Krankenversicherung besitzen, ist von einer gesamten Übernahme der Kosten auszugehen. Bitte klären Sie das mit Ihrer Zusatzversicherung im Vorfeld entsprechend ab.

 

 

 

Wahlarztrezepte

Wahlarztrezepte werden üblicherweise von den meisten Apotheken wie Kassenrezepte anerkannt. 

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